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AMBULANTE
WOHNUNGSLOSENHILFE

AMBULANTE
SUCHTKRANKENHILFE

(gem. §§ 67 ff. SGB XII)

Im Rahmen der ambulanten

Wohnungslosenhilfe unterstützen

und begleiten wir Menschen,

die wohnungslos oder von
Wohnungslosigkeit bedroht sind.
In wöchentlichen Terminen werden die
Menschen ihrem Hilfebedarf entsprechend
kontinuierlich begleitet, beraten und unterstützt.

(qualifizierte Assistenz gem. § 113 SGB IX)

Im Rahmen der ambulanten Suchtkrankenhilfe
begleiten wir chronisch mehrfach beeinträchtigte
abhängigkeitskranke Menschen.

Die Hilfeberechtigten leben im eigenen

Wohnraum und werden von uns in ihrer Selbstständigkeit

und Eigenverantwortung unterstützt.

Wir orientieren uns dabei an den vorhandenen
Fähigkeiten und leisten Hilfe zur Selbsthilfe.

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